Am 13. März 2024 fanden sich die Bundestagsabgeordneten zur 156 Sitzung zusammen. Auf konkrete Anfrage erklärte Frau Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, dass ausgerechnet wurde, dass der sogenannte “Eckrentner”, das ist der, welcher 45 Jahre zu einem durchschnittlichen Lohn gearbeitet hat, per 01. Juli 2023 eine durchschnittliche Monatsrente in Höhe von 1.503 Euro erhalten hat.
Seite 20006 – rechte Textspalte – des Plenarprotokolls
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20156.pdf
Der Durchschnitt aller Renten, nicht nur der Bezüge der Eckrentner, beträgt monatlich allerdings nur 1.384 Euro.
Quelle: topstories msn “finanzen” 26.03.2024
Davon im Rentenalter leben und wirtschaften zu müssen dürfte nicht wirklich erstrebenswert sein.
Ist eine Verlängerung der regulären Lebensarbeitszeit ein Schritt zu Lösung des Problems?
Sollte man die bereits aktuell auszuzahlenden laufenden Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung vielleicht um einen “5% Abschlag für Patrioten” reduzieren?
Hat der Gesetzgeber vielleicht sogar die Verpflichtung, die Renten, die seit dem 63. Lebensjahr ausgezahlt werden und wurden, mit einer Art Gewinnsteuer, einem “Frührentensoli” belegen?
Müssten Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrenten nicht regelmäßig “amtsärztlich einberufen” und streng, aber gerecht auf ihre Eignung für eine andere, der Erwerbsminderung angepasste Beschäftigung überprüft werden?
Sollen Beamte und Politiker in dieselbe Rentenkasse einzahlen wie der Normalbürger?
Dürfen sich Beschäftigte und Selbstständige – gleich welcher Art – überhaupt von der Rentenversicherungspflicht befreit sein, aber mit der Gewissheit alt und grau werden, dass der Sozialstaat mit seinen in der Gemeinschaft solidarisch lebenden Bürger dann für ihn einspringt, wenn der sich eigenverantwortlich oder leichtsinnig verspekuliert, sich ruiniert, seinen finanziellen Rückhalt verloren und sein Einkommensniveau auf Bürgergeld reduziert hat?
Ist es einzusehen, dass jemand, der nebenberuflich in seiner Freizeit ein Haus baut und sich dabei gesundheitlich so schädigt, dass er nicht mehr arbeiten wird können, von der Gemeinschaft unterstütz wird, obwohl er wissentlich und absichtlich ein außerberufliches Risiko eingeht, allerdings niemals geplant hatte, zukünftige Erträge oder Vorteile seines Tuns mit der Gesellschaft zumindest in geringer prozentualer Höhe (ich hörte von der Idee einer wieder einzuführenden Vorteilsbesteuerung der nicht gezahlten Miete) zu teilen?
Was für einen Sinn haben eigentlich die Betragsbemessungsgrenzen, von wem und weshalb wurde diese erfunden, welcher Arbeiter oder Angestellte hat sich für ihre Notwendigkeit politisch stark gemacht?
Einige Coautoren hätten zu diesem Thema noch reihenweise Ideen und Fragen oder könnten viele weitere Zeilen über Ungereimtheiten über Störungen sozialer Gerechtigkeit (real oder gefühlt) anbringen.
Doch ich möchte keinen Leser mit einer parteilich anmutenden Niederschrift rechthaberisch, gar anmaßend beeindrucken und schon gar keinen interessanten Variationen, Weiterungen und Ergänzungen von dritter Seite zuvorkommen.